Die DIJV ist eine gemeinnützige Vereinigung deren Zweck die Förderung des Rechtsverkehrs und der Rechtswissenschaft im Verhältnis zwischen der Islamischen Republik Iran und der Bundesrepublik Deutschland ist sowie zwischen den Ländern, mit denen diese in Wirtschaftsgemeinschaft stehen.

Dazu gehört insbesondere die Förderung der Rechtsvergleichung, sowie des gegenseitigen Verständnisses der Rechtstatsachen, der Institutionen und der juristischen Denkweisen.

Aktuelle Meldungen der DIJV

  • Am Samstag, den 20. Oktober 2018 um 14 Uhr s.t. findet die jährliche Mitgliederversammlung und Tagung der DIJV im Swissotel Berlin (Raum Knoebel) in der Augsburger Straße 44 in 10789 Berlin statt. Den Auftakt bietet auch dieses Jahr eine Vortragsreihe von 14:00 bis 16:30 Uhr, erneut mit besonderem Fokus auf den deutsch-iranischen Wirtschaftsverkehr und die aktuellen Entwicklungen diesbezüglich. Im Anschluss findet daran findet die Mitgliederversammlung statt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unter "Veranstaltungen". 

  • Am Freitag, den 13. Oktober 2017 um 14 Uhr s.t. findet die jährliche Mitgliederversammlung und Tagung der DIJV im Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht im Mittelweg 187 in 20148 Hamburg statt. Den Auftakt bietet eine Vortragsreihe von 14:00 bis 16:45 Uhr, erneut mit besonderem Fokus auf den deutsch-iranischen Wirtschaftsverkehr. Im Anschluss findet daran findet die Mitgliederversammlung statt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unter "Veranstaltungen".
  • Die Deutsch-Iranische Juristenvereinigung e. V. hat im Zeitraum vom 29.10.2016 bis zum 31.10.2016  eine Delegationsreise in den Iran veranstaltet, mit dem Ziel, die wirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen vor Ort zu untersuchen und die jeweiligen Teilnehmer der Delegationsreise mit dem im Iran geltenden Rechtsrahmen für wirtschaftliche Aktivitäten bekannt zu machen. Einen Bericht erhalten Sie hier.
  • Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) veranstaltet am 15.03.2016 in Köln eine Vortragsreihe zum Thema "Arbitration & Iran". Unter anderem werden Vertreter des Teheran Regional Arbitration Center (TRAC) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie anwesend sein. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.
  • Die Internationale Atomenergiebehörde IAEA hat am 16. Januar 2016 der Islamischen Republik Iran bescheinigt, alle Pflichten des Abkommens vom 14. Juli 2015 (JCPOA) erfüllt zu haben. Hiermit hat nicht nur der lang anhaltende Streit um das iranische Nuklearprogramm ein Ende, sondern auch die Wirtschaftssanktionen werden nunmehr schrittweise aufgehoben werden.

    In einem ersten Schritt haben der Außenminister der Islamischen Republik Iran, Herr Javad Zarif, und die hohe Vertreterin der EU, Frau Frederica Mogherini, in einer gemeinsamen Pressekonferenz  die Wirtschaftssanktionen gegen den Iran durch die Europäischen Union nach Maßgabe des JCPOA (vgl. Ziffer 16, Annex V JCPOA i. V. m. Ziffer 1 und Anhang 1 des Annex 2 JCPOA) für aufgehoben erklärt. Der JCPOA sieht eine teilweise Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegen den Iran vor.

    Auf EU-Ebene sind u. a. nach der EU-Verordnung 2015/1861 am 16. Januar 2016 die Sanktionen gegen den iranischen Öl- und Gassektor sowie die petrochemische Industrie aufgehoben. Dies beinhaltet die Ausfuhrverbote von Schlüsseltechnologie für den Öl- und Gassektor, das Verbot, technische Hilfe für diesen Wirtschaftszweig zu leisten (Art. 8 - 10 nebst Anhängen VI und VIa der Verordnung Nr. 267/2012), wie auch Investitionsverbote in diesem Bereich (vgl. etwa Art. 17 Abs. 1, 2 lit. b) und c), 4 und 5 sowie Art. 20, 21 Verordnung Nr. 267/2012).
    Aber auch Maßnahmen gegen andere Branchen wie den Schifffahrts- und Schiffbaubereich (vgl. Art. 10a - 10c, 37a, 37b sowie Anhang VI b der Verordnung Nr. 267/2012) sowie den Versicherungssektor (Bereitstellungs- und Vermittlungsverbote, vgl. Art 35 der Verordnung Nr 267/2012) sind nunmehr augehoben. Insbesondere die in Art. 30, 31 der Verordnung Nr. 267/2012 geregelten Zahlungsbeschränkungen sind nunmehr außer Kraft gesetzt worden.

    Zudem sind zahlreiche Personen wie Unternehmen von der Sanktionsliste gestrichen worden (Ziffer 16.3 des Annex V i. V. m. Ziffer 1 und Anlage 1 des Annex II zum JCPOA). Hierzu zählen bspw. die National Iranian Oil Company (NIOC) oder die National Iranian Tanker Company (NITC).
  • Der monatliche Stammtisch der DIJV findet fortan an jedem ersten Dienstag im Monat statt. Der Ort wird jeweils kurz zuvor gesondert bekannt gegeben.

    Zu den archivierten Meldungen der DIJV

Die DIJV hat es sich zur Aufgabe gemacht, diese Ziele durch

  • einen intensiven Gedankenaustausch,
  • Begegnungen zwischen Juristen beider Rechtskreise,
  • rechtsvergleichende Studien,
  • sowie Zugang zu qualifizierten Informationen und Kontakten
zu verwirklichen und so der Völkerverständigung im Bereich des Rechts- und Wirtschaftslebens zu dienen.

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