Geschichte der Deutsch-Iranischen Juristenvereinigung e.V.

Die Entstehung unserer Vereinigung ist insbesondere dem Bemühen von Herrn Dr. jur. Sassan Khatib-Shahidi zu verdanken, der nach Abschluss seines Jurastudiums im Jahr 1994 zunächst als freier Mitarbeiter und später assoziierter Anwalt der Kanzlei Heuking Kühn Kunz Wojtek in Frankfurt dort einen Beratungsschwerpunkt für den deutsch-iranischen Rechtsverkehr aufbaute. Mit Unterstützung durch seinen Kollegen Herrn Rechtsanwalt Rudolf du Mesnil de Rochemont entwickelte er am Vorbild der deutsch-amerikanischen Juristenvereinigung die Grundstrukturen der Deutsch-Iranischen Juristenvereinigung, die am 29.04.1998 in Frankfurt unter der Bezeichnung Deutsch-Iranische Vereinigung für Recht und Bankwirtschaft e.V. gegründet wurde. Gründungsmitglieder waren Herr Dr. Khatib-Shahidi, Herr Engelhardt, Herr Prof. Dr. Hausmann, Herr Maleki, Herr Prof. Dr. Siebel, Herr Dr. Pesch, Herr Dr. Jaeckel, Herr Dr. Toyserkani und Herr Nouraei.

Nach dem durch einen Berufswechsel veranlassten Rücktritt von Dr. Khatib-Shahidi Anfang 2000 übernahm Herr Dr. Thomas Scheuermann die Geschäftsführung im April 2000. Seither konzentriert sich unsere Vereinigung auf die Förderung des Rechtsverkehrs und der Rechtswissenschaften im Verhältnis zwischen dem Iran und der Bundesrepublik Deutschland sowie den Ländern, mit denen diese in Wirtschaftsgemeinschaft steht. Dazu gehören insbesondere die Förderung der Rechtsvergleichung sowie des gegenseitigen Verständnisses der Rechtstatsachen, Institutionen und juristischen Denkweisen. Die Vereinigung sieht ihre Aufgabe darin, diese Ziele durch einen möglichst intensiven Gedankenaustausch, Begegnungen zwischen den Juristen beider Rechtskreise, rechtsvergleichende Studien und Zugang zu qualifizierten Informationen und Kontakten zu verwirklichen und so der Völkerverständigung im Bereich des Rechts- und Wirtschaftslebens zu dienen. In den letzten zehn Jahren hat sich die Mitgliederzahl unserer Vereinigung mehr als verdoppelt.

Seit der Wahl von Frau Dr. Nadjma Yassari zur Vorsitzenden im Oktober 2003 besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Im Jahr 2005 konzentrierte sich unsere Vereinigung vor allem darauf, den deutsch-iranischen Rechtsalmanach herauszugeben und ein Netzwerk deutscher und iranischer Juristen aufzubauen. Dazu hat die Vereinigung ihren Mitgliedern Gelegenheit gegeben, ihre Tätigkeitsschwerpunkte und besonderen Erfahrungen über einen Link zu ihrer Website bekannt zu geben. Der Rechtsalmanach gibt einen Überblick über das deutsche Rechtssystem synoptisch in deutscher und persischer Sprache. Die ausgewählten Rechtsgebiete, darunter auch das deutsche IPR, wurden in insgesamt 24 Kapiteln dargestellt. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsarbeit unserer Mitglieder, die sowohl iranischen Juristen als auch Nichtjuristen eine verständliche Einführung in die wichtigsten deutschen Rechtsgebiete geben wird. Der Deutsch-Iranische Rechtsalmanach ist im Oktober 2010 erschienen.

Neben familien- und erbrechtlichen Themen liegt insbesondere seit 2013 ein besonderer Schwerpunkt auf die Vermittlung von Wissen zu wirtschaftsrechtlichen Themen. Auch aufgrund der Ereignisse rund um das iranische Nuklearprogramm sowie den diesbezüglichen Verhandlungen der P5+1 mit dem Iran, wobei es schlussendlich am 16.01.2016 zu einer Teilaufhebung der Wirtschaftssanktionen durch die EU kam, liegt auch weiterhin ein besonderer thematischer Schwerpunkt hierauf. So wurde etwa 2016 hierzu eine Delegationsreise in den Iran unternommen. Es wurden auch weitere entsprechende Veranstaltungen durchgeführt und begleitet. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Veranstaltungen.




Namensänderung

Die Deutsch-Iranische Vereinigung für Recht und Bankwirtschaft (DIVRB) wurde im Mai 2005 zur Deutsch-Iranischen Juristenvereinigung (DIJV).