Die Deutsch-Iranische Juristenvereinigung hat im Oktober 2010 den ersten Deutsch-Iranischen Rechtsalmanach herausgegeben. Dieses Buch wendet sich an mehrere Zielgruppen:

      • In erster Linie soll es Iranern, die in Deutschland leben oder die mit Deutschland wirtschaftliche oder sonstige Beziehungen pflegen, eine Einführung in das deutsche Recht und die deutsche Rechtssprache geben.
      • Iranischen Juristen, die sich für das deutsche Recht interessieren, soll das Buch eine übersichtliche und praxisnahe Einführung in das deutsche Recht und vor allem in die deutsche Rechtsterminologie vermitteln.
      • Der Rechtsalmanach kann als Grundlage für ein deutsch-iranisches Rechtswörterbuch dienen.
      • Schließlich bietet es sich auch an, analog dazu eine synoptische deutsch- iranische Darstellung des iranischen Rechts zu verfassen, die für Deutschsprachige einen leichten Einstieg in das iranische Recht und in die iranische Rechtsprache ermöglichen soll.
Der Rechtsalmanach ist ein gemeinschaftliches Werk von Mitgliedern der Deutsch-Iranischen Juristenvereinigung. Alle Kapitel sind durch Mitglieder der Vereinigung in deutscher Sprache erstellt und dann einheitlich ins Persische übersetzt worden. Die Kapitel sind synoptisch angelegt, sodass der Leser nicht nur die Übersetzung der einzelnen Begriffe sehr schnell findet, sondern auch die Einbettung der Wörter im juristischen Kontext. Das Wort Almanach bezeichnet im Arabischen nicht nur eine Datenquelle oder ein Nachschlagewerk zu einem thematisch abgegrenzten Fachbereich, sondern beinhaltet auch ein Element der Fortsetzung.
In diesem Sinne wünscht die Deutsch-Iranische Juristenvereinigung dem Buch nicht nur mehrere Auflagen, sondern darüber hinaus auch, dass es eine Vorbildwirkung für ähnliche rechtsvergleichende Studien und vor allem für die Erstellung von Rechtswörterbüchern mit praktisch brauchbaren Referenztexten entfalten möge und damit einen Beitrag zur Förderung des Rechtsverkehrs und des Verständnisses zwischen Deutschland und dem Iran zu leisten vermag.